Rechtliches

Rechtlicher Hintergrund

In § 8 Abs. 4 des GBA-Beschlusses über eine Änderung der Kinder-Richtlinien vom 19. Juni 2008 werden drei Aufgaben der Hörscreening-Zentralen beschrieben:

"Um zu gewährleisten, dass das Neugeborenen-Hörscreening allen Neugeborenen zur Verfügung steht und alle im Rahmen der Früherkennungsuntersuchung auffällig getesteten Neugeborenen die Konfirmationsdiagnostik in Anspruch nehmen […], sollen auch die länderspezifischen Regelungen berücksichtigt werden."

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