Rechtliches
Rechtlicher Hintergrund
In § 8 Abs. 4 des GBA-Beschlusses über eine Änderung der Kinder-Richtlinien vom 19. Juni 2008 werden drei Aufgaben der Hörscreening-Zentralen beschrieben:
"Um zu gewährleisten, dass das Neugeborenen-Hörscreening allen Neugeborenen zur Verfügung steht und alle im Rahmen der Früherkennungsuntersuchung auffällig getesteten Neugeborenen die Konfirmationsdiagnostik in Anspruch nehmen […], sollen auch die länderspezifischen Regelungen berücksichtigt werden."