Aufgaben

Aufgaben der Hörscreening-Zentralen

Die Hörscreening-Zentralen haben folgende Aufgaben:

  • Sie begleiten Kinder und Eltern, bis die Hörfähigkeit des Kindes abschließend geklärt ist und – wenn notwendig – die Behandlung und Förderung eingesetzt hat. Dazu informiert die Hörscreening-Zentrale bei fehlenden Kontrollen die Eltern, um den Stand der Untersuchungen zu klären. Dies bedeutet Sicherheit für Sie als Eltern, dass keine Untersuchung vergessen wird.
  • Sie unterstützen Geburtskliniken beim Aufbau eines Neugeborenen-Hörscreenings oder der Anpassung der internen Verfahrensabläufe an die gesetzlichen Anforderungen bezüglich Methodik und Qualitätssicherung durch Beratung der Entscheidungsträger, durch kontinuierliche Schulungen der screenenden Mitarbeiter und Bereitstellung von statistischen Kenngrößen.

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