Verband Deutscher Hörscreening-Zentralen e.V.
Neugeborene haben seit dem 1. Januar 2009 einen gesetzlichen Anspruch auf eine Früherkennungsuntersuchung auf Hörstörungen als Leistung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
Um sicher zu stellen , dass allen Neugeborenen das Hörscreening zur Verfügung steht und alle bei Entlassung aus dem Krankenhaus kontrollbedürftigen Kinder zeitnah eine fachärztliche Betätigungsdiagnostik erhalten, haben sich bundesweit Hörscreening-Zentralen gegründet.
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